Bei der Bewertung der Projekte durch die Jury werden folgende Kriterien beachtet:
Auswahlverfahren:
Die eingereichten Projekte für den "Österreichischen Logistik-Preis" werden durch einen zweistufigen Auswahlprozess bewertet. In der ersten Runde werden die Projekte von der Jury gesichtet und bewertet. Diesem Vorgang liegt ein auszufüllender Fragebogen des VNL (Einreichunterlagen) zu Grunde. In dieser Auswahlrunde werden je Kategorie die drei besten Projekte ausgewählt.
Die drei ausgewählten Projekte je Kategorie werden im Zuge der zweiten Stufe des Auswahlprozesses von Jurymitgliedern im Zeitraum März-April besucht. Diese Besuche sollen der Jury die Möglichkeit geben, das umgesetzte Projekt vor Ort zu beurteilen, und dem Unternehmen die Möglichkeit geben, den Umsetzungsstatus des Projektes vorzustellen.
Auf Basis der durch den zweistufigen Auswahlprozess gewonnenen Informationen und Bewertungen wird der Preisträger durch die Jury gekürt.
Jury:
Die Jury setzt sich aus Experten/-innen aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Für die Jury besteht keine Auskunftspflicht und die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterliegen keinem Rechtsweg. Der Verein Netzwerk Logistik teilt den Einreichern des "Österreichischen Logistik-Preises" die Ergebnisse der Jurybewertung in schriftlicher Form mit.
Informationen zu den Bewertungskriterien:
Bewertet werden Projekterfolge und Nachhaltigkeitsbemühungen, die durch das Projekt im Unternehmen entstanden sind.
- Projekterfolg: Erreichung der zu Projektbeginn definierten Ziele
- Nachhaltigkeitsbemühungen:
- Ökonomischer Aspekt: das Projekt tragt zu einer tragfähigen Grundlage für Erwerb und Wohlstand bei ? zB: verbesserte Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen
- Ökologischer Aspekt: Bemühungen um Natur und Umwelt zu erhalten ? zB: Reduktion der CO2-Emissionen
- Sozialer Aspekt: Partizipationsmöglichkeiten für Stakeholfer - zB: Kommunikation und Integration von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden, Projektdokumentation
Vertraulichkeit
Die Bewerbungen sind der Begutachtung durch die namentlich genannten Mitglieder der Jury vorbehalten.
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