Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung des Antragsablaufs sowie die wichtigsten Voraussetzungen, die bei Kooperationsprojekten im Rahmen der oberösterreichischen Netzwerk-Initiativen zu beachten sind.
______________________________
1. Projektantrag:
1.1 Projektskizze
Anhand der Projektskizze wird über die grundsätzliche Förderwürdigkeit des Projektes entschieden.
Formale Voraussetzungen zur Förderung:
- Partner in der jeweiligen oö. Netzwerk-Initiative, in welcher das Projekt eingereicht wird
- Firmensitz in Oberösterreich
- Projekt in einem der drei Bereiche: Technologie, Qualifikation, Organisation
- Konsortium aus mind. 3 Unternehmen oder F&E- bzw. Qualifizierungseinrichtungen
- Mindestens zwei der Unternehmen müssen ein Klein- oder Mittelunternehmen sein (KMU-Definition lt. Europäischer Kommission)
- Projektlaufzeit: mindestens 6 Monate - maximal 24 Monate
- Nachweis von entstandenen Kosten mittels Orginalbelegen
Aus der Bestätigung über den KMU-Status eines Kooperationspartners durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer muss unbedingt ersichtlich sein, dass es sich um ein KMU im Sinne der "Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission" gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission in der aktuell gültigen Fassung handelt!
Die KMU-Definition ist auf der Hompage des Landes OÖ. nachzulesen!
1.2 Förderantrag
Der Förderantrag ist bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Nach Prüfung der formalen Anforderungen und Erfüllung der qualitativen Kriterien wird der Antrag durch die jeweilige Netzwerk-Initiative mit einer Förderempfehlung zur Genehmigung bzw. Ablehnung an die Förderstelle (Land OÖ, Abt. Wirtschaft) weitergeleitet.
Inhalte des Antrags:
- Angaben zu den Antragstellern, Projektbeschreibung, rechtsverbindliche Unterschriften (siehe Formular "Förderantrag")
- Anlagen zum Förderantrag
Hinweise:
- Reisekosten können anerkannt werden, wenn diese für den Erfolg eines Projekts notwendig sind. Die geplanten Reisekosten sind in der Projektkostenübersicht des Antrags betraglich darzustellen und die Notwendigkeit ist zu begründen.
- Externe Berater/Dienstleister können als Partner für das Zustandekommen eines Projektes gerechnet werden, jedoch nicht selbst als Projektträger auftreten.
- Bei Zukaufsleistungen im Wert von über 7.000,- Euro (zB die Beauftragung eines externen Dienstleisters) sind der Name und die geplante Leistung anzugeben. Die Projektpartner haben dafür Sorge zu tragen, dass es sich nachweislich um einen qualifizierten Dienstleister/Berater handelt.
DOWNLOAD
______________________________
2. Anlagen zum Projektantrag:
2.1 Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung (siehe Formular-Vorschlag) ist von allen Kooperationspartnern firmenmäßig zu unterfertigen und dem Antrag beizulegen. Eine Abänderung bzw. Anpassung der Vereinbarung ist möglich.
DOWNLOAD
2.2 Dokumentation der Rechtsform
Die Rechtsform jedes Projektpartners ist in Form eines Firmenbuchauszuges, Gewerbescheins, oder Auszug aus dem Vereinsregister zu dokumentieren.
2.3 Projektzeitplan
Die grafische Darstellung, welcher Arbeitsschritt von welchem Projektpartner zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wird, erfolgt im Projektzeitplan.
DOWNLOAD
2.4 Kostenaufstellung
Je Projektpartner ist eine detaillierte Kostenaufstellung gegliedert nach Arbeitspakten beizulegen.
DOWNLOAD
2.5 Stundensatzkalkulation
Für den Fall, dass Personalkosten/Eigenleistungen von unselbständig Beschäftigten abgerechnet werden, sollte der Stundensatz für jede am Projekt beteiligte Person mittels des Formulars "Stundensatzkalkulation" mit Planwerten berechnet werden. Der berechnete Wert ist bei Antragstellung in der "Kostenaufstellung" einzutragen. Bei der Abrechnung im Zuge des Endberichts sind die Planwerte durch tatsächliche Werte zu ersetzen.
Der maximal anerkennbare Stundensatz für Einzelunternehmer und geschäftsführende Gesellschafter (> 25% Beteiligung) wird branchenspezifisch festgelegt und muss jedenfalls orts- und branchenübliche Durchschnittssätze (ohne kalkulatorische Elemente) deutlich unterschreiten.
DOWNLOAD
2.6 Umweltindikatoren
Der Umweltfragebogen zur "Strategischen Umwelt-Planung (SUP)" für Netzwerke muss von jedem Projektpartner ausgefüllt werden. Dieser ist für die Förderung des Projekts im Rahmen des EFRE Fonds nötig. Es sind nur die gelb markierten Felder auszufüllen. Die weißen Felder können optinal ausgefüllt werden. Nach Erfassung des Projekts im EFRE-Monitoringsystem wird der ATMOS-Projektcode (im Dokument gelb gekennzeichnet) von der Förderstelle vergeben.
DOWNLOAD
______________________________
3. Förderbare Kosten:
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der nationalen Förderfähigkeitsregeln, wenn nicht in den Richtlinien für Netzwerk-Kooperationen oder im Fördervertrag strengere Regelungen getroffen sind.
Als förderbare Kosten gelten
Kosten für die Anbahnung und Durchführung des Projektes und solche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen.
- Es sind ausschließlich tatsächlich getätigte Ausgaben in Form von Geldleistungen (Zahlungen), die zur Verwirklichung eines geförderten Vorhabens getätigt werden, zuschussfähig.
- Personalkosten/Eigenleistungen
- Externe Dienstleistungs- und Beratungskosten (Einholung von mindestens drei Vergleichangeboten bzw. Begründung der Entscheidung für einen Dienstleister.)
Höchstsatz 1.046,-- Euro/Tag pro Berater (netto) - Sonstige Kosten: Maßnahmen die zur Projektdokumentation und Ergebnisverbreitung (zB Leitfadenerstellung oder Informationsveranstaltungen) dienen.
- Reisekosten, wenn im Antrag deren Notwendigkeit plausibel dargestellt wurde und diese im Fördervertrag als förderbare Kosten ausgewiesen sind.
NICHT förderbare Kosten
- Anschaffung von nicht eindeutig projektbezogenen beweglichen Gütern (zB Mobiltelefone)
- Repräsentationsausgaben (zB Blumen, Geschenke)
- Ausgaben, die an Dritte weiterverrechnet werden bzw. Ausgaben, die nicht eindeutig einem Projektpartner zurechenbar sind.
- Ausgaben, die nicht mit dem genehmigten Inhalt des Vorhabens übereinstimmen.
- Bei vorsteuerabzugsberechtigten Projektträgern ist die Mehrwertsteuer nicht förderbar.
- Auf der Rechnung angebotene Skonti und Rabatte werden in jedem Fall abgezogen, auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden.
- Ausgaben für interne Arbeitsessen der Projektträger sind nicht zuschussfähig. Ausgaben für Catering/Bewirtung bei Veranstaltungen mit Dritten in angemessenem Ausmaß sind dann zuschussfähig, wenn die projektbezogene Notwendigkeit (mit näheren Angaben zur Veranstaltung samt Teilnehmerliste) sowie die Angemessenheit der Kosten plausibel begründet werden können. Alkohol ist generell nicht förderbar.
ACHTUNG: es sind nur Kosten, die während des Projektzeitraumes anfallen und bezahlt werden, förderfähig.
Projektdurchführungszeitraum
d.h. Rechnungen und Zahlungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb des im Fördervertrag genehmigten Projektdurchführungszeitraumes liegen. Der früheste Zeitpunkt für die Anerkennbarkeit von Rechnungen und Zahlungen ist das Datum des Antragseinganges bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative. VOR Ablauf des genehmigten Projektzeitraumes kann schriftlich um eine einmalige Projektverlängerung um max. 6 Monate angesucht werden. Diese ist seitens der Förderstelle zu genehmigen.
______________________________
4. Genehmigung:
Im Falle einer positiven Beurteilung durch die Förderstelle wird ein Fördervertrag (Fördervereinbarung) erstellt, der mindestens folgende Punkte enthält:
1. Projektbeschreibung und Ziele
2. Gegenstand der Förderung und Gliederung der Kosten
3. Projektdurchführungszeitraum
4. Finanzierung und Förderleistungen
5. Auszahlungsbedingungen
6. Verpflichtungen des Förderungsnehmers inklusive Publizitätsverpflichtungen
7. Rückforderungsbestimmungen
Jedem Projektpartner wird ein Fördervertrag in zweifacher Ausfertigung gemeinsam mit einem Verständigungsschreiben übermittelt. Bei Retournierung des gegengezeichneten Vertrages an die Förderstelle wird der Vertrag rechtswirksam.
______________________________
5. Endbericht:
Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende ist der Endbericht samt Abrechnungsunterlagen (siehe Anlagen zum Endbericht) bei der jeweiligen Netzwerk-Initiative einzureichen. Abrechnungsformulare sind einerseits firmenmäßig gefertigt im Original und andererseits in elektronischer Form vorzulegen. Nach Überprüfung und Freigabe des Endberichts durch das jeweilige Netzwerk wird der Endbericht an das Land OÖ zur Prüfung weitergeleitet.
Inhalte des Endberichts
- Beschreibung des Projektverlaufs und der Projektergebnisse (siehe Formular "Endbericht")
- Die Erfassung der Indikatoren für das EFRE-Monitoringsystem (siehe Endbericht Seite 3) sollten gesammelt, beispielsweise durch den Projektkoordinator, erfasst werden.
DOWNLOAD
______________________________
6. Anlagen zum Endbericht:
6.1 Soll-Ist-Vergleich
Gegenüberstellung der geplanten/genehmigten mit den tatsächlichen Ausgaben, in der Gliederung gemäß Kostenplan im Förderungsvertrag.
DOWNLOAD
6.2 Förderungs-Verwendungs-Nachweis
Detailauflistung aller Rechnungen und Zahlungen für die zur Kofinanzierung beantragten Projektausgaben.
DOWNLOAD
6.3 Originalbelege
Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege samt Belege für den Nachweis der korrespondierenden Zahlungsflüsse (Zahlungsunterlagen, Bankkontoauszüge, Telebanking-Auszüge) sind notwendig. Die Zahlung ist am Kontoauszug zu kennzeichnen bzw. sind bei Sammelüberweisung die einzelnen Summen aufzuschlüsseln; die Belege sind entsprechend der Rechnungszusammenstellung zu reihen, um eine rasche Prüfung zu ermöglichen.
6. 4 Nachweis Personalkosten / Eigenleistungen
Im Falle von Personalkosten/Eigenleistungen sind für jede/n am Projekt beteiligten Mitarbeiter/in folgende Nachweise zu erbringen:
- Plausible Aufzeichnung über die projektrelevanten Stunden (mit Tätigkeitsbeschreibung)
- Stundensatzkalkulation basierend auf IST-Stunden und tatsächlichen Kosten
- Jahreslohnkonto
- Gesamtstundennachweis
- Nachweis der Zahlung von Löhnen/Gehältern*
- Nachweis der Zahlung der Lohnnebenkosten*
DOWNLOAD
6.5 Sonstige Hinweise zum Endbericht
Bei der Abrechnung ist weiters Folgendes zu beachten:
- Sollten sich die förderbaren Projektkosten im Vergleich zum Fördervertrag vermindern, reduziert sich auch aliquot die Förderung aus EFRE- und Landesmitteln. Bei einer Überschreitung der genehmigten förderbaren Kosten erhöht sich die Förderung aus EFRE- und Landesmitteln nicht!
- Verschiebungen von Personalkosten zwischen den einzelnen Arbeitspaketen sind in einem Ausmaß von bis zu 25 % erlaubt. Darüber hinaus gehende Verschiebungen sind entsprechend zu argumentieren und mit der zuständigen Netzwerk-Initiative möglichst frühzeitig abzuklären.
- Externe Dienstleister müssen für jeden Projektpartner separate Honorarnoten verrechnen. In jeder Teilrechnung muss jedoch der Gesamtbetrag zur Überprüfung der Einhaltung des Tages-Höchstsatzes von 1.046,0 Euro angeführt werden (inkl. Teilnehmerliste!).
6.6 Auszahlung
Die Förderung wird nach Genehmigung des Endberichtes durch die Förderstelle und Anerkennung der abgerechneten förderbaren Kosten durch die Finanzkontrollstelle (beide Land OÖ, Abt. Wirtschaft) an die einzelnen Projektpartner überwiesen.*
*(EFRE-Mittel werden von der zentralen Zahlstelle für EU-Mittel beim ERP-Fonds, Wien auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle direkt an den Projektträger ausbezahlt. Die Auszahlung der Landesfördermittel erfolgt durch die Landesbuchhaltung ebenfalls auf Veranlassung der Finanzkontrollstelle.)
6.7 Förderintensität
- maximal 30% der förderbaren Kosten
- maximal 25.000 Euro pro Projektpartner
______________________________
7. Sonstige Hinweise:
7.1 Publizitätsverpflichtungen
Alle Veröffentlichungen, die das geförderte Projekt betreffen, müssen einen Hinweis auf die gewährte Förderung enthalten. Mindestkriterien sind das EU- und das Landes-Logo.
Wenn möglich (zum Beispiel auf der Homepage), sind auch ein Hinweis auf den Fonds (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) sowie auf das Förderprogramm anzubringen.
Textvorschlag: "Das Projekt ... wurde im Rahmen des EU-Programms Regio 13 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln gefördert."
7.2 Aufbewahrung der Dokumente
Alle projektrelevanten Geschäftsunterlagen müssen bis 31.12.2022 entweder im Original oder in beglaubigter Abschrift auf allgemein üblichen Datenträgern sicher und geordnet aufbewahrt werden und zur Einsicht durch die Revision zur Verfügung stehen.
Es gelten die Förderrichtlinien für Netzwerk-Kooperationsprojekte und die nationalen Förderfähigkeitsregeln:
Es gelten weiters die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie das oö. Anti-Diskriminierungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten für alle Empfänger von EFRE-Mitteln die "Allgemeinen Verpflichtungen der Empfänger von Strukturfondsmitteln in Österreich" (siehe Anhang 1 der nationalen Förderfähigkeitsregeln). Mehr Informationen zu Regio 13 finden Sie hier.



