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Im Rahmen der OÖ Clusterinitiativen sollen innovative Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen sowie mit F&E-Einrichtungen gefördert werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Sektors beitragen. Gezielt soll dabei vor allem auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingegangen werden.
Die Antragstellung erfolgt direkt beim Amt der OÖ Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732 7720 15121 VOR Beginn des Projektes
Unternehmen,
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung und die Durchführung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. die Durchführung von kooperativen Organisationsvorhaben, bei denen mind. 3 Kooperationspartner mitwirken und deren Realisierung nachhaltig einen positiven Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Oö. Wirtschaft hat.
Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien, Programmdokumente) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Darüber hinaus bietet das Wirtschaftsresort des Landes Oberösterreich noch Wirtschaftsförderungen für verschiedene Bereiche und Vorhaben.
Nähere Informationen dazu finde sie hier.