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Incoterms sind internationale Regeln für die Auslegung von handelsüblichen Vertragsformen, die erstmals 1936 von der internationalen Handelskammer in Paris (ICC) aufgestellt wurden. Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2010 (7. Revision). Die Incoterms 2010 wurden als 7. Revision zum 1. Januar 2011 implementiert. Die überarbeitete Fassung der weltweit bekannten Handelsklauseln soll aktuelle Entwicklungen in der Handelspraxis und im Transportwesen berücksichtigen.
Die Incoterms sind nicht mit Gesetzeskraft ausgestattet das heißt ihre Geltung ist vom Willen der Parteien abhängig. Sie werden dann rechtskräftig, wenn sie zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart werden. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den Incoterms jedoch vor. Die Incoterms behandeln den Gefahrenübergang im Sinne der Preisgefahr. Der Käufer bleibt zur vertrags-
gemäßen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, wenn die Gefahr auf ihn übergegangen ist, selbst wenn die Ware nach diesem Zeitpunkt untergegangen ist oder eine Wertminderung erfahren hat.
Änderungen Incoterms 2010:
Bei den Incoterms 2010 wurde die Zahl der Klauseln von 13 auf 11 reduziert. Zwei Klauseln wurden dabei neu geschaffen (DAP - delivered at place, DAT - delivered at terminal), die multimodal anwendbar sind. Vier - nach Einschätzung der ICC - wenig praxisrelevante Regeln wurden herausgenommen (DAF, DES, DEQ und DDU).
Zu den Neuerungen der Incoterms® 2010 gehört auch die Aufteilung der Klauseln in sieben multimodal anwendbare Klauseln (Rules for any Mode or Modes of Transport) auf der einen Seite und vier nur für See- und Binnenschiffstransport geeignete Klauseln (Rules for Sea and Inland Waterway Transport) auf der anderen Seite.
Regeln für alle Transportarten (mulitmodal):EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DAT, DDP
Regeln für Schiffstransport: FAS, FOB, CFR, CIF
Die Incoterms 2010 in der Übersicht:
Klausel | Kostenübergang | Gefahrenübergang |
---|---|---|
EXW (Ex Works, Ab Werk) | Ab Werk | Ab Werk |
FAS (Free Alongside Ship) | Längsseite Seeschiff im Verschiffungshafen | Längsseite Seeschiff im Verschiffungshafen |
FOB (Free On Board) | Tatsächliches Überschreiten der Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen | Tatsächliches Überschreiten der Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen |
CFR (Cost and Freight) | Bestimmungshafen (FOB + Versicherungsspesen + evtl. Konsulatsgebühren + Seefracht) | Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen |
CIF (Cost, Insurance, Freight) | Bestimmungshafen (FOB + Verschiffungsspesen + evtl. Konsulatsgebühren + Seefracht und Versicherung) | Reling des Seeschiffes im Verschiffungshafen |
CPT (Carriage Paid To) Frachtfrei (benannter Bestimmungsort) gilt für Beförderung auf Schiene und Straße | Ablieferungsplatz am Bestimmungsort | Übernahme durch den ersten Frachtführer |
DDP (Delivered Duty Paid) geliefert benannter Bestimmungsort im Einfuhrland (verzollt) | Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland (wenn es ortsüblich oder erforderlich ist, die Ware auch zu löschen bzw. aus- oder abzuladen) | Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland |
FCA (Free Carrier) Frei Frachtführer benannter Ort (gilt für jede Transportart auch Containerverkehr+Luftfracht; entfallen sind: FOR / FOT und FOA | Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer (einschl. Ausfuhrabfertigung) | Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer (einschl. Ausfuhrabfertigung) |
CIP (Carriage and Insurrance paid to) Frachtfrei versichert | Ablieferungsplatz am Bestimmungsort (einschl. Versicherung) | Übergabe an den Ersten Frachtführer |
DAP (Delivered at place) Geliefert an Ort | am Bestimmungsort | am Bestimmungsort |
DAT (Delivered at terminal) Gelifert an Terminal | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum bestimmten (vereinbarten) Terminal. | Der Verkäufer trägt die Gefahr bis zum bestimmten (vereinbarten) Terminal. |
Aufgaben & Ziele
Incoterms regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers. Beförderungs- und Speditions-
verträge bleiben von den Incoterms unberührt. Auch nicht in den Aufgabenbereich der Incoterms fällt die Regelung der Zahlungsbedingungen (z.B. der Gerichtsstand) und der Eigentumsübergang (z.B. die Mängelrüge).
Insbesondere werden geregelt:
Grundsätzlich unterscheidet man bei den Incoterms zwischen sogenannten Einpunkt- und Zweipunktklauseln. Bei ersteren geht die Kosten- und Risikotragung gleichzeitig vom Verkäufer auf den Käufer über (z.B. FOB). Bei Zweipunktklauseln hingegen gehen sie an unterschiedlichen Orten und Zeitpunkten über (z.B. CIF).