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Unter Risko- oder auch Gefahrenübergang versteht man jenen physischen Ort, an dem das Transportrisiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Der Risikoübergang bezeichnet jenen Punkt, vor dem das Transportriskio vom Absender, und nach dem das Risiko vom Empfänger zu tragen ist. So liegt beispielsweise bei der Lieferkondition CIF [Abgangshafen] der Risikoübergang an der Schiffsreiling im Abgangshafen. Ab diesem Ort wird das Transportrisiko vom Käufer getragen. Der Risikobergang wird automatisch durch den vereinbarten Incoterm (Lieferklausel) festgelegt.