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war am 18. Mai 2022, 13:00 – 15:00 Uhr
ONLINE aus den Kanzleiräumlichkeiten LeitnerLeitner
Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „Green Deals“ ehrgeizige Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgestellt. Bereits ab dem Jahr 2023 sollen Energieerzeugnisse entsprechend ihren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit besteuert werden. Zusätzliche Steuerbelastungen können sich insbesondere im Rahmen des geplanten CO2-Grenzausgleichssystems beim Import bestimmter energieintensiver Produkte wie Eisen, Stahl und Aluminium aus einem Drittland ergeben.
Parallel dazu hat die österreichische Bundesregierung mit Wirkung ab 1.7.2022 eine nationale CO2-Steuer eingeführt. Diese trifft insbesondere Handelsteilnehmer wie z.B. Hersteller und Lieferanten von Energieerzeugnissen. Von zentraler Bedeutung sind diese Bestimmungen jedoch auch für energie- bzw. emissionsintensive Branchen als Abnehmer der Energieerzeugnisse und können zu einer massiven Erhöhung der Energie- und folglich der Produktions- und Herstellkosten führen. Damit haben diese neuen Regelungen insgesamt erhebliche Auswirkungen auf die Lieferketten der betroffenen Unternehmen.
Darüber hinaus wird die nichtfinanzielle Berichterstattung als Grundlage für den Nachhaltigkeitsbericht (Corporate Sustainability Reporting Directive und EU-Taxonomie-VO) für Unternehmen immer wichtiger und durch den EU Green Deal für viele in Zukunft auch verpflichtend.
Auch stellen aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Ausweitung der sozialen und nachhaltigen Unternehmensverantwortung entlang der Lieferkette (deutsches und zukünftig auch europäisches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) jetzt schon österreichische Unternehmen vor großen Herausforderungen. Für viele Unternehmen wird zumindest aufgrund indirekter Verpflichtung in der eigenen nachgelagerten Absatzkette eine erweiterte Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen in naher Zukunft unausweichlich sein.
Mag. Oliver Mayr
Netzwerkmanager
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