Carbon Border Adjustment Mechanism
Durch CBAM soll erreicht werden, dass Treibhausgase von Importen im Vergleich zu im EU-Raum hergestellten Produkten gleichwertig gestellt werden und EU-Hersteller die gleichen Wettbewerbsbedingungen wie ihre Mitbewerber aus Drittländern mit geringeren Klimazielen haben.
Die CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bereits in Kraft getreten und sieht bereits ab 1. Oktober 2023 erste Berichtspflichten vor. Ab dem Jahr 2026 müssen beim Import bestimmter Waren, bei deren Produktion in Drittländern THG ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden.