Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig angesehen werden kann.
Die Berichtspflichten treten über einen Zeitraum von mehreren Jahren ab dem Geschäftsjahr 2021 in Kraft. Je nach Unternehmensart gilt damit ein gesondertes Startjahr, ab welchem die Unternehmen verpflichtet sind nach der EU-Taxonomie zu berichten.