Unter Kostenübergang versteht man bei Handelsgeschäften jenen physischen Punkt an dem der Übergang der Transportkosten vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt.
Unter Kostenübergang versteht man bei Handelsgeschäften jenen physischen Punkt an dem der Übergang der Transportkosten vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt.