Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-weite „Lieferkettenrichtlinie“. Diese orientiert sich am französischen ‘loi de vigilance’ und am deutschen LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) und enthält umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten sowie die Pflicht für große Unternehmen, einen sogenannten ‘Klimaplan’ zu erstellen.
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag vorgelegt. Dieser wird aktuell im EU-Parlament und im Rat ausverhandelt.