Non-Financial Reporting Directive / Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung legt die Berichterstattung nicht-finanzieller Kennzahlen für EU-Unternehmen gesetzlich fest. Diese wurden in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt und sind seit dem Geschäftsjahr 2017 anzuwenden. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zur Erweiterung ihrer Lageberichte um nichtfinanzielle Nachhaltigkeitsangaben.
Die CSRD trat am 05. Januar 2023 in Kraft und löst die NFRD bzw. die NaDiVeG ab 2024 schrittweise ab.