Der Begriff Veredelungsverkehr beschreibt ein zollrechtliches Verfahren, bei dem Produkte oder Rohstoffe aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um in einem ausländischen Wirtschaftsraum veredelt (weiterbearbeitet/endgefertigt) zu werden. Nach diesem Prozess wird die Ware wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum importiert.